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Pressemitteilung vom 17. März 2023

Belastung überall unterhalb der Grenzwerte

Ergebnisse von Gutachten "Luftschadstoffe im Überseehafen in Bremerhaven" liegt

vor

Die Immissionen aus den verschiedenen Emissionsquellen von Luftschadstoffen im

Hafen stellen in den umliegenden Wohngebieten keine gesundheitlichen Risiken dar:

Das ist das aus Sicht der Senatorin für Wissenschaft und Häfen erfreuliche Ergebnis

einer Studie, die der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen

und der Ausschuss für die stadtbremischen Häfen in ihrer Sitzung am 8. März 2023

zur Kenntnis genommen haben.

Ziel der bereits seit über zehn Jahren konsequent verfolgten "greenports"-Strategie

ist es, in allen Teilbereichen der Häfen die Emissionen zu senken und sie

perspektivisch emissionsfrei zu machen. Nachhaltige Maßnahmen im Sinn des

vorsorgenden Umweltschutzes wie die Installation von insgesamt neun deutlich

schadstoffmindernden Landstromanlagen, der Einsatz schadstoffarmer

Antriebstechniken bei den Fahrzeugen auf den Terminals (zum Beispiel die kürzlich

erfolgte Umstellung der Rangierloks von Diesel auf HVO) werden bereits umgesetzt

oder sind in Planung. Auf der Basis des Emissions-Gutachtens soll nun gemeinsam

mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Bau und Stadtentwicklung ein

Messprogramm erarbeitet werden, um die Luftwerte auch weiterhin zu prüfen und

die Wirkung der technischen Neuerungen nachzuvollziehen.

Zum Gutachten: Betrachtet wurden die Werte für die Stoffe Stickoxid,

Schwefeldioxid, Feinstaub sowie Kohlendioxid im Gebiet des stadtbremischen

Überseehafengebietes in Bremerhaven im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31.

Dezember 2019 (noch ohne Einfluss auf die Hafenaktivitäten durch veränderte

Verkehrsflüsse aufgrund der Corona-Pandemie). So wurden beispielsweise außerhalb

des Hafengeländes überwiegend Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwerte von unter

24 Mikrogramm je Kubikmeter Luft berechnet – der Grenzwert von 40 Mikrogramm

je Kubikmeter im Jahresmittel wird damit an der bestehenden Wohnbebauung

deutlich unterschritten. Auch die Feinstaub (PM2.5)-Jahresmittelwerte liegen im

Betrachtungsgebiet mit unter 13 Mikrogramm je Kubikmeter deutlich unter dem

PM2.5-Grenzwert von 25 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel und dem

PM2.5-EU-Richtgrenzwert von 20 Mikrogramm je Kubikmeter. Die Auswertungen für

den Schiffsverkehr im Überseehafen zeigen, dass die Schadstofffreisetzung

überwiegend in günstigen Verhältnissen (u.a. große Höhe) erfolgt, sodass in

Bodennähe keine besonderen Luftschadstoffkonzentrationen entstehen. Auch sind

die Emissionsbereiche der Schiffe weit genug von Wohngebieten entfernt; die

Schadstoffbeiträge des Schiffsverkehrs führen dort zu keinen wesentlich erhöhten

Belastungen im Jahresmittel.

Zur Messtechnik: Die Immissionsberechnungen erfolgten unter Einbeziehung der

lokalen Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik, der topografischen Gegebenheiten,

der übergebenen Emissionsdaten für den Schiffsverkehr, der berechneten

Emissionen des Kfz-Verkehrs auf den Straßen, der Fahrbewegungen und

Verladetätigkeiten in Terminalbereichen und auf Fahrwegen, den Emissionen des

Schienenverkehrs und der aus Messdaten abgeleiteten Hintergrundbelastung. Die

Emissionsberechnung basiert auf der aktuellen Emissionsdatenbank für den Kfz-

Verkehr (HBEFA4.2) und das Bezugsjahr 2019. Die Beurteilung der

Luftschadstoffimmissionen erfolgte im Vergleich mit den bestehenden

Beurteilungswerten nach 39. BImSchV. und in Relation zu örtlichen Verhältnissen.

Ansprechpartnerin für die Medien:

Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen.

Telefon: (0421) 361-92713, E-Mail: nina.willborn@swh.bremen.de

Impressum

bremenports GmbH & Co. KG

Am Strom 2

D-27568 Bremerhaven

marketing@bremenports.de

www.bremenports.de

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Pressemitteilung

17. März 2023

Belastung überall unterhalb der Grenzwerte

Ergebnisse von Gutachten "Luftschadstoffe im

Überseehafen in Bremerhaven" liegt vor

Die Immissionen aus den verschiedenen

Emissionsquellen von Luftschadstoffen im Hafen stellen

in den umliegenden Wohngebieten keine

gesundheitlichen Risiken dar: Das ist das aus Sicht der

Senatorin für Wissenschaft und Häfen erfreuliche

Ergebnis einer Studie, die der Ausschuss für die

Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen und der

Ausschuss für die stadtbremischen Häfen in ihrer

Sitzung am 8. März 2023 zur Kenntnis genommen

haben.

Ziel der bereits seit über zehn Jahren konsequent

verfolgten "greenports"-Strategie ist es, in allen

Teilbereichen der Häfen die Emissionen zu senken und

sie perspektivisch emissionsfrei zu machen. Nachhaltige

Maßnahmen im Sinn des vorsorgenden Umweltschutzes

wie die Installation von insgesamt neun deutlich

schadstoffmindernden Landstromanlagen, der Einsatz

schadstoffarmer Antriebstechniken bei den Fahrzeugen

auf den Terminals (zum Beispiel die kürzlich erfolgte

Umstellung der Rangierloks von Diesel auf HVO) werden

bereits umgesetzt oder sind in Planung. Auf der Basis

des Emissions-Gutachtens soll nun gemeinsam mit der

Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Bau und

Stadtentwicklung ein Messprogramm erarbeitet werden,

um die Luftwerte auch weiterhin zu prüfen und die

Wirkung der technischen Neuerungen nachzuvollziehen.

Zum Gutachten: Betrachtet wurden die Werte für die

Stoffe Stickoxid, Schwefeldioxid, Feinstaub sowie

Kohlendioxid im Gebiet des stadtbremischen

Überseehafengebietes in Bremerhaven im Zeitraum 1.

Januar 2019 bis 31. Dezember 2019 (noch ohne Einfluss

auf die Hafenaktivitäten durch veränderte

Verkehrsflüsse aufgrund der Corona-Pandemie). So

wurden beispielsweise außerhalb des Hafengeländes

überwiegend Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwerte

von unter 24 Mikrogramm je Kubikmeter Luft berechnet

– der Grenzwert von 40 Mikrogramm je Kubikmeter im

Jahresmittel wird damit an der bestehenden

Wohnbebauung deutlich unterschritten. Auch die

Feinstaub (PM2.5)-Jahresmittelwerte liegen im

Betrachtungsgebiet mit unter 13 Mikrogramm je

Kubikmeter deutlich unter dem PM2.5-Grenzwert von 25

Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel und dem

PM2.5-EU-Richtgrenzwert von 20 Mikrogramm je

Kubikmeter. Die Auswertungen für den Schiffsverkehr im

Überseehafen zeigen, dass die Schadstofffreisetzung

überwiegend in günstigen Verhältnissen (u.a. große

Höhe) erfolgt, sodass in Bodennähe keine besonderen

Luftschadstoffkonzentrationen entstehen. Auch sind die

Emissionsbereiche der Schiffe weit genug von

Wohngebieten entfernt; die Schadstoffbeiträge des

Schiffsverkehrs führen dort zu keinen wesentlich

erhöhten Belastungen im Jahresmittel.

Zur Messtechnik: Die Immissionsberechnungen

erfolgten unter Einbeziehung der lokalen Wind- und

Ausbreitungsklassenstatistik, der topografischen

Gegebenheiten, der übergebenen Emissionsdaten für

den Schiffsverkehr, der berechneten Emissionen des Kfz-

Verkehrs auf den Straßen, der Fahrbewegungen und

Verladetätigkeiten in Terminalbereichen und auf

Fahrwegen, den Emissionen des Schienenverkehrs und

der aus Messdaten abgeleiteten Hintergrundbelastung.

Die Emissionsberechnung basiert auf der aktuellen

Emissionsdatenbank für den Kfz-Verkehr (HBEFA4.2)

und das Bezugsjahr 2019. Die Beurteilung der

Luftschadstoffimmissionen erfolgte im Vergleich mit den

bestehenden Beurteilungswerten nach 39. BImSchV.

und in Relation zu örtlichen Verhältnissen.

Ansprechpartnerin für die Medien:

Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für

Wissenschaft und Häfen. Telefon: (0421) 361-92713, E-

Mail: nina.willborn@swh.bremen.de

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