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Pressemitteilung vom 17. März 2023
Belastung überall unterhalb der Grenzwerte
Ergebnisse von Gutachten "Luftschadstoffe im Überseehafen in Bremerhaven" liegt
vor
Die Immissionen aus den verschiedenen Emissionsquellen von Luftschadstoffen im
Hafen stellen in den umliegenden Wohngebieten keine gesundheitlichen Risiken dar:
Das ist das aus Sicht der Senatorin für Wissenschaft und Häfen erfreuliche Ergebnis
einer Studie, die der Ausschuss für die Angelegenheiten der Häfen im Lande Bremen
und der Ausschuss für die stadtbremischen Häfen in ihrer Sitzung am 8. März 2023
zur Kenntnis genommen haben.
Ziel der bereits seit über zehn Jahren konsequent verfolgten "greenports"-Strategie
ist es, in allen Teilbereichen der Häfen die Emissionen zu senken und sie
perspektivisch emissionsfrei zu machen. Nachhaltige Maßnahmen im Sinn des
vorsorgenden Umweltschutzes wie die Installation von insgesamt neun deutlich
schadstoffmindernden Landstromanlagen, der Einsatz schadstoffarmer
Antriebstechniken bei den Fahrzeugen auf den Terminals (zum Beispiel die kürzlich
erfolgte Umstellung der Rangierloks von Diesel auf HVO) werden bereits umgesetzt
oder sind in Planung. Auf der Basis des Emissions-Gutachtens soll nun gemeinsam
mit der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Bau und Stadtentwicklung ein
Messprogramm erarbeitet werden, um die Luftwerte auch weiterhin zu prüfen und
die Wirkung der technischen Neuerungen nachzuvollziehen.
Zum Gutachten: Betrachtet wurden die Werte für die Stoffe Stickoxid,
Schwefeldioxid, Feinstaub sowie Kohlendioxid im Gebiet des stadtbremischen
Überseehafengebietes in Bremerhaven im Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31.
Dezember 2019 (noch ohne Einfluss auf die Hafenaktivitäten durch veränderte
Verkehrsflüsse aufgrund der Corona-Pandemie). So wurden beispielsweise außerhalb
des Hafengeländes überwiegend Stickstoffdioxid (NO2)-Jahresmittelwerte von unter
24 Mikrogramm je Kubikmeter Luft berechnet – der Grenzwert von 40 Mikrogramm
je Kubikmeter im Jahresmittel wird damit an der bestehenden Wohnbebauung
deutlich unterschritten. Auch die Feinstaub (PM2.5)-Jahresmittelwerte liegen im
Betrachtungsgebiet mit unter 13 Mikrogramm je Kubikmeter deutlich unter dem
PM2.5-Grenzwert von 25 Mikrogramm je Kubikmeter im Jahresmittel und dem
PM2.5-EU-Richtgrenzwert von 20 Mikrogramm je Kubikmeter. Die Auswertungen für
den Schiffsverkehr im Überseehafen zeigen, dass die Schadstofffreisetzung
überwiegend in günstigen Verhältnissen (u.a. große Höhe) erfolgt, sodass in
Bodennähe keine besonderen Luftschadstoffkonzentrationen entstehen. Auch sind
die Emissionsbereiche der Schiffe weit genug von Wohngebieten entfernt; die
Schadstoffbeiträge des Schiffsverkehrs führen dort zu keinen wesentlich erhöhten
Belastungen im Jahresmittel.
Zur Messtechnik: Die Immissionsberechnungen erfolgten unter Einbeziehung der
lokalen Wind- und Ausbreitungsklassenstatistik, der topografischen Gegebenheiten,
der übergebenen Emissionsdaten für den Schiffsverkehr, der berechneten
Emissionen des Kfz-Verkehrs auf den Straßen, der Fahrbewegungen und
Verladetätigkeiten in Terminalbereichen und auf Fahrwegen, den Emissionen des
Schienenverkehrs und der aus Messdaten abgeleiteten Hintergrundbelastung. Die
Emissionsberechnung basiert auf der aktuellen Emissionsdatenbank für den Kfz-
Verkehr (HBEFA4.2) und das Bezugsjahr 2019. Die Beurteilung der
Luftschadstoffimmissionen erfolgte im Vergleich mit den bestehenden
Beurteilungswerten nach 39. BImSchV. und in Relation zu örtlichen Verhältnissen.
Ansprechpartnerin für die Medien:
Nina Willborn, Pressesprecherin bei der Senatorin für Wissenschaft und Häfen.
Telefon: (0421) 361-92713, E-Mail: nina.willborn@swh.bremen.de
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D-27568 Bremerhaven
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