Wichtige Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer geplant.

Nach einem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates soll die Einfuhrumsatzsteuer erst zum 26. des zweiten Monats, der auf die Einfuhr folgt, fällig werden. In einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2020 heißt es: „Dadurch wird eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen an andere Mitgliedstaaten der EU erreicht, in denen eine unmittelbare Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerguthaben möglich ist.“ Die deutschen Seehäfen sind sehr glücklich über diese Entwicklung. Bedeutet Sie doch einen ersten wichtigen Schritt bei der seit Jahrzehnten geforderten Angleichung der bisher ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu den Häfen in den Niederlanden und Belgien. Führt ein deutscher Importeur Ware aus den USA über Rotterdam oder Antwerpen in die EU ein, muss er den Erwerb der Waren in seiner Umsatzsteuervoranmeldung als Steuerschuld anmelden. Sollte sich dann jedoch eine innergemeinschaftliche Lieferung z. B. in die Bundesrepublik anschließend, erfolgt das an diesen Standorten ohne das eine Zahlung ausgelöst wird. Wird das gleiche Gut aber über die bremischen oder andere deutsche Häfen eingeführt, muss er dort sofort die Einfuhrumsatzsteuer zahlen. Auch wenn er später die Steuer erstattet bekommt, bedeutet das unter Umständen eine enorme Belastung der Liquidität. Obwohl die Spediteure dadurch einen Mehraufwand haben, verschafft diese Regelung des Ministeriums den Importeuren in der jetzigen Zeit etwas Luft. Auch die Bremer Hafensenatorin Claudia Schilling (SPD) freut sich über die veränderte Fälligkeit. Der Bremer Senat setzt sich seit langer Zeit dafür ein, bestehende Wettbewerbsnachteile der deutschen Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern zu verringern. Endgültig kann das aber erst mit der Umstellung auf das Verrechnungsverfahren gelingen. Dafür werden aber sicher noch zwei bis drei Jahre notwendig sein.
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Wichtige Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer

geplant.

Nach einem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates soll die Einfuhrumsatzsteuer erst zum 26. des zweiten Monats, der auf die Einfuhr folgt, fällig werden. In einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom Juni 2020 heißt es: „Dadurch wird eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen an andere Mitgliedstaaten der EU erreicht, in denen eine unmittelbare Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerguthaben möglich ist.“ Die deutschen Seehäfen sind sehr glücklich über diese Entwicklung. Bedeutet Sie doch einen ersten wichtigen Schritt bei der seit Jahrzehnten geforderten Angleichung der bisher ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu den Häfen in den Niederlanden und Belgien. Führt ein deutscher Importeur Ware aus den USA über Rotterdam oder Antwerpen in die EU ein, muss er den Erwerb der Waren in seiner Umsatzsteuervoranmeldung als Steuerschuld anmelden. Sollte sich dann jedoch eine innergemeinschaftliche Lieferung z. B. in die Bundesrepublik anschließend, erfolgt das an diesen Standorten ohne das eine Zahlung ausgelöst wird. Wird das gleiche Gut aber über die bremischen oder andere deutsche Häfen eingeführt, muss er dort sofort die Einfuhr- umsatzsteuer zahlen. Auch wenn er später die Steuer erstattet bekommt, bedeutet das unter Umständen eine enorme Belastung der Liquidität. Obwohl die Spediteure dadurch einen Mehraufwand haben, verschafft diese Regelung des Ministeriums den Importeuren in der jetzigen Zeit etwas Luft. Auch die Bremer Hafensenatorin Claudia Schilling (SPD) freut sich über die veränderte Fälligkeit. Der Bremer Senat setzt sich seit langer Zeit dafür ein, bestehende Wettbewerbsnachteile der deutschen Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern zu verringern. Endgültig kann das aber erst mit der Umstellung auf das Verrechnungsverfahren gelingen. Dafür werden aber sicher noch zwei bis drei Jahre notwendig sein.
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