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Wichtige Erleichterungen bei der Einfuhrumsatzsteuer
geplant.
Nach einem Beschluss des Bundestages und des Bundesrates soll
die Einfuhrumsatzsteuer erst zum 26. des zweiten Monats, der auf
die Einfuhr folgt, fällig werden.
In einer Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums vom Juni
2020 heißt es:
„Dadurch wird eine Angleichung der Wettbewerbsbedingungen an
andere Mitgliedstaaten der EU erreicht, in denen eine unmittelbare
Verrechnung von Einfuhrumsatzsteuer und Vorsteuerguthaben
möglich ist.“
Die deutschen Seehäfen sind sehr glücklich über diese
Entwicklung. Bedeutet Sie doch einen ersten wichtigen Schritt bei
der seit Jahrzehnten geforderten Angleichung der bisher
ungleichen Wettbewerbsbedingungen zu den Häfen in den
Niederlanden und Belgien.
Führt ein deutscher Importeur Ware aus den USA über Rotterdam
oder Antwerpen in
die EU ein, muss er den Erwerb der Waren in seiner
Umsatzsteuervoranmeldung als
Steuerschuld anmelden. Sollte sich dann jedoch eine
innergemeinschaftliche
Lieferung z. B. in die Bundesrepublik anschließend, erfolgt das an
diesen Standorten ohne das eine Zahlung ausgelöst wird.
Wird das gleiche Gut aber über die bremischen oder andere
deutsche Häfen eingeführt, muss er dort sofort die Einfuhr-
umsatzsteuer zahlen. Auch wenn er später die Steuer erstattet
bekommt, bedeutet das unter Umständen eine enorme
Belastung der Liquidität.
Obwohl die Spediteure dadurch einen Mehraufwand haben,
verschafft diese Regelung des Ministeriums den Importeuren in der
jetzigen Zeit etwas Luft.
Auch die Bremer Hafensenatorin Claudia Schilling (SPD) freut sich
über die veränderte Fälligkeit. Der Bremer Senat setzt sich seit
langer Zeit dafür ein, bestehende Wettbewerbsnachteile der
deutschen Unternehmen gegenüber europäischen Wettbewerbern
zu verringern. Endgültig kann das aber erst mit der Umstellung auf
das Verrechnungsverfahren gelingen. Dafür werden aber sicher
noch zwei bis drei Jahre notwendig sein.